Mietbedingungen

§1 Mietzeit / Mietvertrag

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem die vermieteten Geräte am Lager des Vermieters abgeholt werden. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter muss sich bei der Übernahme des Mietgegenstandes von dem einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen.
  2. Die Mindestmietzeit beträgt sieben Tage, danach verlängert sich die Miete tagesweise.
  3. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem die gemieteten Geräte einschließlich Zubehör in einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit allen zu ihrem Betrieb erforderlichen Teilen an dem vom Vermieter hierzu bestimmten Platz eintreffen.
  4. Werden die gemieteten Geräte ungereinigt oder in defektem Zustand zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der vom Vermieter sofortvorzunehmenden Reinigung oder Reparatur. Die Kosten der Reinigung bzw. der Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.
  5. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit um die entsprechenden Tage. Wenn ein Mietvertrag geschlossen und ein Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu zahlen, wenn das Gerät nicht anderweitig vermietet werden kann.
  6. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass sich der Vermieter eine Kopie oder eine Abschrift des Personalausweises des Mieters anfertigt. Die Kopie oder Abschrift wird durch den Vermieter Dritten nicht zugänglich gemacht.

§2 Informationspflicht

  1. Wünscht der Mieter die gemieteten Geräte länger als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig, jedoch mindestens einen Tag vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer anzuzeigen, wobei die voraussichtliche Dauer der weiteren Verwendung der Geräte anzugeben ist.

§3 Mietzahlung

  1. Die Miete ist sofort bei Rückgabe in bar/ oder Überweisung ohne Abzug fällig. Hin-und Rückfrachten bei vereinbarter Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Der Vermieter behält sich vor, vor Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände eine angemessene wertangepasste Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar/ oder Überweisung zu hinterlegen ist und nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises zurückerstattet wird. Die Höhe der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
  3. Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§4 Lieferung und Rücklieferung

  1. Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.
  2. Bei besondere Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem Vermieter kann der Mietgegenstand unter Berechnung der Lohn-und Fahrtkosten dem Mieter zugestellt, bei Ihm aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden.
  3. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Fall auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§5 Gefahrübergang

  1. Jegliche Gefahr für die gemieteten Geräte inklusive Zubehör trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes bis zur Beendigung des Rücktransportes. Dies gilt auch bei höherer Gewalt.

§6 Verlust

  1. Der Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehörs ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust der Mietgegenstande oder des Zubehörs erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass er dem Vermieter den Neupreis der verloren gegangenen Gerätschaften erstattet.
  2. Teilt der Mieter den Verlust von Mietgegenständen mit, ist der Vermieter berechtigt ggf. beim Vermieter befindlichen Gerätschaften des Mieters bis zum Ausgleich seiner Forderung oder bis zum Rückerhalt der Mietgeräte als Pfand einzubehalten.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Wate bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters.

§8 Schadensfall

  1. Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichen Verschleiß beruht oder durch den Vermieter zu vertreten ist.
  2. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Gerätes ist unzulässig.
  3. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.
  4. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch einen von ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen. Wenn die Beschädigung oder der Verlust der Mietgegenstände vom Mieter zu vertreten sind, ist dieser für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht von der Zahlung der Miete befreit.
  5. Wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist, trägt dieser die Reparaturkosten

§9 Weitergabe

  1. Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör an Dritte weder zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten irgendwelche Rechte an den Geräten einräumen. Ausgenommen hiervon sind die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Mieters.
  2. Pfändung, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen Dritter gegen die Geräte beim Mieter sind nicht statthaft.

§10 Kündigungsrecht

  1. Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe gelten z.B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unsachgemäße Behandlung und / oder unterlassene Wartung und Pflege der Mietgegenstände, sowie nicht genehmigte Weitergabe der Geräte an Dritte.

§11 Haftung des Abholers

  1. Werden vom Abholer beim Entgegennehmen der Geräte bewusst oder unbewusst falsche Angaben bezüglich des Mieters vorgegeben, so haftet der Abholer in vollem Umfang für Ausleihgebühren, Reinigungsgebühren, Reparaturkosten, und Wiederbeschaffungskosten der gemieteten Geräte und des Zubehörs.

§12 Sicherheitsbestimmungen

  1. Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundigem Personal des Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für die durch die Konstruktion der Geräte vorgesehenen Einsatzzwecke.
  2. Der Mieter ist als Anwender der Mietgeräte verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
  3. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass er auf die Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde und das Mietgerät ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck sowie den Anweisungen des Vermieters entsprechend einsetzt.
  4. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet, Ersatz zu leisten.

§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für die Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht Spaniens unter Ausschluss des EU-Kaufrechtes.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Mietbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.